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// Wirtschaftsrecht
Aufsatz Produktrückrufe: Was tun, wenn was zu tun ist? - PraxishinweiseDer spektakuläre Toyota-Rückruf zeigt erneut (wie zuvor etwa der weltweite Spielzeug-Rückruf) die ungeheure rechtliche, kaufmännische und kommunikative Brisanz eines Produktrückrufs. Dabei sind derartige milliardenschwere und zahlenmäßig umfangreiche Rückrufe von b2c-Ware nur die Spitze eines Eisbergs: Auch Mittelständler mit einem b2b-Produktportfolio und selbst Hersteller von Nischenartikeln können selbstverständlich in die Pflicht zu einem grenzüberschreitenden Produktrückruf geraten. Dieser wird ggf. nicht dieselbe mediale Aufmerksamkeit erfahren, ist aber gleichwohl für die betroffenen Unternehmen zumeist eine Premiere - und damit eine ungeheure unternehmensinterne Herausforderung. Der Beitrag eines in Produktrückrufen erfahrenen Industrieanwalts gibt praxisnahe Hinweise für den Fall der Fälle. Aufsatz Preisanpassungsklauseln in AGB und ihre Bewertung durch die RechtsprechungJüngste Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere im Bereich der Energieversorgung - haben branchenübergreifend für Verunsicherung hinsichtlich der wirksamen Formulierung von Preisanpassungsklauseln gesorgt. Inzwischen werden derartige Klauseln in schöner Regelmäßigkeit vom BGH für unwirksam erklärt. Deshalb scheint eine Bestandsaufnahme zusammen mit praktischen Hinweisen für die Formulierung solcher Klauseln angezeigt. Aufsatz Zur Entbindung der Berufsgeheimnisträger von Zeugnisverweigerungsrechten durch juristische PersonenSeit einiger Zeit werden unternehmerische Entscheidungen verstärkt nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich und durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse überprüft. Anlass für die Überprüfung unternehmerischen Handelns sind die Korruptionsfälle der jüngsten Vergangenheit und die aus der Bankenkrise resultierenden Fragestellungen. Im Rahmen solcher Verfahren stellt sich regelmäßig die Frage, ob und inwieweit Berufsgeheimnisträger über relevante Vorgänge aussagen müssen. Damit verbunden ist ebenfalls die Frage nach der Verwertbarkeit der bei Berufsgeheimnisträgen beschlagnahmten Unterlagen, vgl. § 97 Abs. 1 StPO. Dies wird vor allem dann problematisch, wenn es zu einem Wechsel in der Geschäftsleitung gekommen ist. Dann stellt sich die hier zu untersuchende Frage, ob eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nur durch die gegenwärtige Geschäftsleitung erfolgen kann oder ob auch die ehemalige Geschäftsleitung dem zustimmen muss. // Steuerrecht
Aufsatz Abgrenzungsprobleme bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung von BeherbergungsleistungenMit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 neu eingeführt. Damit kommt der Gesetzgeber nicht nur den Interessen des Beherbergungsgewerbes nach, sondern schließt sich auch der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Nichtsdestotrotz wird die Neuregelung in alle Richtungen stark kritisiert. Eine Rückgängigmachung wird bisweilen gefordert. Diese Kritik umfasst u. a. die in der Gesetzesbegründung aufgeführten Leistungen von Hotels, die diese neben der reinen Beherbergung anbieten und die nicht steuerbegünstigt sein sollen. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser Zusatzleistungen auseinander und stellt die kuriosen Folgen für die Praxis dar. Aufsatz Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Strafbewehrung von § 153 AO: Prüfstein für Strafrechtsdogmatik und Verfassungsrecht im SteuerstrafrechtDas Landgericht Nürnberg-Fürth hatte einen Angeklagten wegen Umsatzsteuerhinterziehung verurteilt. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem eine Tat nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, weil er seine Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO verletzt habe. Eine strafbewehrte Pflicht zur Berichtigung hatte die Kammer angenommen, obwohl der Angeklagte schon bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mit Eventualvorsatz hinsichtlich der Unrichtigkeit seiner Steuererklärungen gehandelt hatte. Der BGH hat diese rechtliche Beurteilung in seinem Beschluss vom 17.3.2009 (1 StR 479/08, BB 2009, 1903) bestätigt. Die Entscheidung des BGH beruht auf einer steuerrechtlich zutreffenden Bewertung der Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO, aus der der erkennende 1. Strafsenat jedoch strafrechtliche Konsequenzen gezogen hat, denen strafrechtsdogmatische und verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen. // Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
Aufsatz Besteuerung, Bilanzierung und Finanzierung der Auslagerung von Direktzusagen auf PensionsfondsDie Auslagerung von Pensionszusagen auf Pensionsfonds nimmt durch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie des wirtschaftlichen Umfelds an Fahrt auf. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die steuerlichen und bilanziellen Folgen verschiedener Modelle der Auslagerung. Dabei wird der Standardfall der Auslagerung, der die Übertragung bereits erdienter Anwartschaften auf einen Pensionsfonds mit der Durchführung künftig noch erdienbarer Anwartschaften über eine Unterstützungskasse kombiniert, mit anderen Maßnahmen zur Ablösung der Pensionszusage für den künftig erdienbaren Teil verglichen. Schließlich werden auch unterschiedliche Lösungen zur Finanzierung des Einmalbeitrags an den Pensionsfonds aufgezeigt und deren bilanzielle Wirkungen herausgearbeitet. Urteil Niedersächsisches FG: Zeitpunkt und Höhe von Teilwertabschreibungen aufgrund von Gesetzesänderungen// Arbeitsrecht
Aufsatz BB-Rechtsprechungsreport zur personen-bedingten Kündigung 2008/2009Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidungen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung auf dem Gebiet der personenbedingten Kündigungen Zeitraum 2008/2009. Hauptsächlich wird hierbei über die krankheitsbedingte Kündigung als wichtigster Anwendungsfall der personenbedingten Kündigung berichtet. In diesem Bereich orientiert sich die Darstellung an thematischen Punkten unter Berücksichtigung der vom BAG zur krankheitsbedingten Kündigung entwickelten Systematik. Gleichwohl gab es auch eine Reihe von Entscheidungen zu anderen Fällen der personenbedingten Kündigung, allen voran die Kündigung wegen Minder- bzw. Schlechtleistung. Einen letzten Schwerpunkt der Übersicht bilden Urteile zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX), welches eine von Jahr zu Jahr größer werdende Bedeutung erlangt. |
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