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Mittwoch, 8. September 2010, 07:40 Uhr
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Jahr: 2010 Heft: 32 Seite: 1874
Marco Müller-ter Jung, LL.M. (Informationsrecht), RA, und Sascha Kremer, RA
Die Visualisierung von Kundeninformationen im M-Payment - Der Rahmenvertrag als Ausweg

Die Anbieter von Diensten im sog. "Mobile-Payment" oder "M-Payment" kämpfen nicht nur mit den technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Umsetzung von mobilen Bezahldiensten, sondern angesichts der begrenzten visuellen Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten auch mit der Erfüllung der Verbrauchern geschuldeten Pflichtinformationen bei Fernabsatzgeschäften. Der Beitrag stellt zunächst die Bedeutung des M-Payment (I.) und die dort anzutreffenden Vertragsverhältnisse dar (II.), verschafft einen Überblick über die Informationspflichten (III.) und die damit einhergehenden Probleme bei der Visualisierung dieser Informationen (IV.), bevor der Abschluss eines Rahmenvertrags nach § 312b Abs. 4 BGB als Ausweg geprüft (V.) und die Ergebnisse zusammengefasst werden (VI.).

Jahr: 2010 Heft: 32 Seite: 1875
I. Einleitung
Mit M-Payment wird ein bargeldloser Zahlungsprozess beschrieben, der über ein mobiles Endgerät1 zeitgleich mit dem Einkauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Leistungen ausgelöst wird

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