.
betriebs-berater
Freitag, 30. Juli 2010, 15:57 Uhr
// Suche
   
 
// Weitere Hinweise

Inhaltsverzeichnis


Jahr: 2008 Heft: 29 Seite: 1562
Christian Oberwetter, RA, Maître en droit, FA ArbR, FA IT-Recht
Bewerberprofilerstellung durch das Internet - Verstoß gegen das Datenschutzrecht?

Der Beitrag befasst sich mit den tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Bewerberprofilerstellung mittels Internet. Es wird insbesondere hinterfragt, ob es datenschutzrechtlich zulässig ist, dass Arbeitgeber und ihre Personalabteilungen Daten über Bewerber aus dem Internet sammeln und verwerten. Zudem wird beleuchtet, welche Besonderheiten bei Personaldienstleistern und ihren Auftraggebern bestehen.

I. Einführung
Das Web 2.0 macht es möglich: Immer mehr persönliche Daten finden den Weg in das Internet. Um welche Informationen handelt es sich? Einmal um solche, die der Betroffene selbst ins Netz gestellt hat, sei es aus beruflichen Gründen (z. B. bei solchen Diensten wie XING) oder aus privaten Gründen jeglicher Art. Hinzu kommen Informationen, die über eine Person im Internet aufzufinden sind (z. B. Zeitungsnachrichten, Erwähnung auf Firmenhomepage etc.). Mittlerweile kann so bereits durch einfache "google"-Recherche über einen Bewerber ein ausführliches Persönlichkeitsprofil erstellt werden. Es ist mittlerweile kein Geheimnis mehr, dass Personalabteilungen bei Bewerbungsverfahren nicht mehr allein auf die Unterlagen des potenziellen neuen Mitarbeiters zugreifen, sondern auch das Internet ...

Sehr geehrter Betriebs-Berater-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet.

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des BB-Online-Archivs.

Sind Sie bereits Leser des Betriebs-Berater können Sie sich jetzt in wenigen Schritten registrieren.

Achtung:

Sollten Sie noch nicht zu den Lesern des Betriebs-Berater gehören, haben Sie jetzt die Gelegenheit den Betriebs-Berater und das Online-Archiv 4 Wochen kostenlos zu testen. Das Online-Archiv ist in dieser kostenlosen Testphase natürlich schon uneingeschränkt für Sie freigeschaltet.