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Billiger als es die StBGebV erlaubt?Das Onlineportal Steuerberaten.de schreckt die Branche mit Tiefstpreisen. Die Gründer lassen sich durch ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht einschüchtern: Sie wollen gegen starre Mindestgebühren kämpfen.Es fing ganz harmlos an: Zuerst flatterte ein Schreiben der Steuerberaterkammer Köln ins Haus. Die drei Geschäftsführer des Online-Portals „Steuerberaten.de“ sollten Fragen zur Gestaltung ihrer Beratungsgebühren beantworten. Ralf Müller von Baczko, Axel Utecht und Stefan Eichhorn schickten die Antworten zurück und hörten daraufhin erst einmal nichts mehr von der Kammer. Diese witterte berufsrechtliche Verstöße und schaltete die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein, die wiederum zwei Monate später ein Ermittlungsverfahren eröffnete. An dem im November 2008 eröffneten Portal entzündet sich der schon lange schwelende Streit um Sinn und Unsinn der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) neu. Die Kammer wirft den Machern von Steuerberaten.de vor, sie würden die Mindestgebührensätze der StBGebV unterschreiten und damit berufsrechts- und wettbewerbswidrig handeln. Denn auf ihrer Homepage wirbt die Onlineberatung mit Ersparnissen von über 70 % im Vergleich zum von den Kammern empfohlenen Mittelwert. Für viele etablierte Steuerberater ist die neue Konkurrenz ein Ärgernis. Sie beklagen den Verfall der Honorare und des standesrechtlichen Kollegialitätsgrundsatzes. Die vermeintlichen Discount-Berater wehren sich. „Was wir machen, ist eindeutig zulässig“, sagt Geschäftsführer Müller von Baczko. Günstige Preise könne man sich erlauben, wenn man die Fixkosten klein halte. Tatsächlich scheint sein Geschäftsmodell effizient: Mandate werden ausschließlich online abgewickelt, teure Büros in repräsentativer Lage sind nicht nötig. Auf der Homepage kann der Mandant mit Hilfe eines Kalkulators die voraussichtlichen Beratungskosten errechnen. Anschließend kann er seine Buchhaltung per Post schicken oder selbst einscannen und online senden – was die Gebühr nochmals reduziert. Die Medienberichte über den Streit mit der StBK Köln, die sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußert, haben dem Portal nach Aussagen der Gründer bereits viel Zulauf beschert: Rund 400 Mandanten zählten die bislang fünf Steuerberater des Kölner Unternehmens bereits Anfang August. Das große Interesse spiegelt einen Trend wider: Mandanten nähmen Honorare von Steuerberatern nicht länger als gegeben hin, sagt ein StB aus Norddeutschland. Zunehmend würden sich Klienten sehr genau über Gebühren erkundigen und „sensibler verhandeln“. Nicht wenige Standesvertreter sind deswegen alarmiert. Sie sehen den Bestand der StBGebV in Gefahr, die nach ihren Aussagen sowohl den Interessen der Auftraggeber als auch der Steuerberater dienen soll. § 64 Steuerberatungsgesetz ordnet eine Bindung der Berater an die Gebührenverordnung an. Diese gibt sehr genau vor, was geht und was nicht. Hier finden sich Tabellen, in denen Mindest- und Höchstbeträge aufgeführt sind, die je nach Schwierigkeit des Falls angesetzt werden dürfen. „Die Gebührenverordnung bietet eine große Bandbreite, innerhalb dessen kann man einen angemessenen Preis vereinbaren”, sagt Jörg Passau, StB und Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. Für die Macher von Steuerberaten. de sind die Argumente ihrer Gegner nur Vorwände. Sie werfen Standesvertretern vor, sich an überkommene Vorschriften zu klammern, um Transparenz und einen echten Preiswettbewerb zu verhindern. Müller von Baczko meint, dass seine Honorargestaltung von der StBGebV gedeckt ist: „In der Gesetzesbegründung heißt es, dass Abweichungen von den Gebühren möglich sind – und zwar dann, wenn es angemessen ist.“ Da Steuerberaten. de eine schlanke Kostenstruktur habe, könne man auch niedrige Honorare vereinbaren. Viele Steuerberater würden dagegen schematisch nach dem Mittelwert abrechnen. Das sei falsch, man müsse im Einzelfall prüfen. Allerdings: Mit der Bezeichnung „Discounter“ fühlen sich die Gründer von Steuerberaten.de nicht wohl. „Wir sind schon günstiger als viele andere“, sagt Müller von Baczko. „In vielen Fällen liegt unser Honorar aber zwischen dem Mittelwert und der Mindestgebühr und ist damit völlig unproblematisch.“ Zudem würden auch andere Steuerberater schon mal die Mindestgebühr unterschreiten. „Es gibt keinen Grund, einen offenen Gebührenwettbewerb bei Steuerberatern nicht zuzulassen“, mahnt Berufsrechtler Dr. Michael Kleine- Cosack. Genau wie die Steuerberaten.de-Akteure hält der renommierte Freiburger Anwalt, der für seine liberale Haltung bekannt ist, die jetzige Regelung für verfassungswidrig. In der Branche wird darum aufmerksam verfolgt, wie das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen das Steuerportal endet. Wird ein berufsgerichtliches Verfahren vor dem Landgericht eingeleitet, drohen neben einer Warnung oder einem Verweis auch harte Sanktionen wie etwa Geldbuße oder Berufsverbot. Utecht, Müller von Baczko und Eichhorn wollen den Fall bis zum Ende ausfechten. „Mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft hat sich die Kammer einen Bärendienst erwiesen“, ist Utecht überzeugt. Jetzt werde es möglicherweise zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen, die der Auffassung der Kammer widerspricht. Das laufende Ermittlungsverfahren hält die Gründer nicht davon ab, ehrgeizige Zukunftspläne zu entwerfen. Im Laufe des kommenden Jahres wollen sie aus Steuerberaten.de ein Franchiseunternehmen machen. Dann könne man Mandanten auch Berater vor Ort bieten, wenn diese etwa Unterstützung bei einer Betriebsprüfung bräuchten. Interessenten gebe es, sagt Müller von Baczko: „50 Kollegen haben sich bereits bei uns gemeldet und sich nach Kooperationsmöglichkeiten erkundigt. Das ist ein Signal, dass wir mit unserem Konzept richtig liegen.“ Autorin: Katja Wilke ist freie Journalistin in Berlin |
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