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Jahr: 2003 Heft: 39 Seite: 2021
BB-Gesetzgebungsreport: Das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz
Eine einheitliche, umfassende Regelung des Spruchverfahrens ab dem 1. 9. 2003
Am 1. 9. 2003 ist das neue Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) in Kraft getreten. Es konzentriert und vereinheitlicht die bisher über verschiedene Gesetze verstreuten Regelungen zum gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren in einem Gesetz. Neben dem SpruchG enthält das Gesetz zur Neuordnung des gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens (Spruchverfahrensneuordnungsgesetz) flankierende Änderungen der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Umwandlungsgesetzes über die Bestellung der Vertrags-, Verschmelzungs- und Eingliederungsprüfer sowie Folgeänderungen, insbesondere der BRAGO und des GVG. Primäres Ziel ist eine Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer durch verbesserte Verfahrensstrukturen.1 Im Einzelnen soll dies erreicht werden durch: Verkürzung der Verfahrensfristen; Einschränkung des bisherigen Amtsermittlungsgrundsatzes dahingehend, dass die Aktionäre nunmehr die Angemessenheit der Abfindung mit inhaltlich fundierten Rügen angreifen müssen; Stärkung der Stellung des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der als sachverständiger Zeuge gehört werden soll, sowie Neugestaltung der Kostenvorschriften und der Kostenverteilung. Die Autoren stellen das ... Sehr geehrter Betriebs-Berater-Leser, Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sie erhalten dann den uneingeschränkten Zugriff auf alle Inhalte des BB-Online-Archivs. Sind Sie bereits Leser des Betriebs-Berater können Sie sich jetzt in wenigen Schritten registrieren. Achtung:
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