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BAG: Auslegung einer Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 28.8.2008 – 2 AZR 279/07 – wie folgt: Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden. Für eine Auslegung, der Arbeitnehmer wolle nicht gegen seinen Arbeitgeber, sondern gegen eine andere Einrichtung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen, bedarf es besonderer Anhaltspunkte. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-157-3 unter www.betriebsberater.de

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