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News Nachricht
Gegen Blogger hilft kein PolternNur wenige Anwälte und Justiziare kennen sich mit den Medien des Internets aus. Reagieren sie auf eine negative Berichte im Netz, führt das oft zur PR-Katastrophe. Dann folgt ein peinlicher, da öffentlicher Rückzug.„Wir haben überreagiert“ – so hört sich eine Notbremse an. Es ist die Überschrift, die Jako, ein Hersteller von Sportbekleidung, kürzlich für eine Pressemitteilung wählte, nachdem die juristische Auseinandersetzung mit einem Blogger, einem Internetschreiberling also, komplett entgleist war. Zwischenzeitlich hat sich auch Jack Wolfskin in einem weithin bekannten Fall die Finger an den Internetschreiberlingen verbrannt und eine Abmahnung zurückgezogen. Ein anderer Fall zeigt jedoch, dass man vor der meinungsfreudigen Phalanx von bisweilen laienhaften Publizisten im Netz keineswegs kapitulieren muss. Doch zunächst das Jako-Desaster: Es begann mit der Aussage des Bloggers und Sportkommentators Frank Baade, der auf seiner Seite in deutlichen Worten das neue Logo von Jako kommentierte. Er erhielt daraufhin eine Abmahnung, einschließlich angehängter strafbewehrter Unterlassungserklärung, die er nach Verhandlung mit den Rechtsanwälten unterschrieb. Bis dahin war die Geschichte sogar noch glimpflich für Jako verlaufen. Die Firma hatte aus Sorge um ein neu kreiertes Logo einen Blogger zum Schweigen gebracht. Doch dann beging Jako einen Fehler: Sie schrieben Baade nochmals an, weil seine Aussage immer noch im Internet abrufbar war. Und zwar bei Newstin, einem Nachrichtensammler, der sich aus – nach eigenen Angaben – 166 000 Quellen im Netz bedient, also auch bei Baades Blog. Wer im Internet Texte veröffentlicht und prüft, wo diese zitiert werden, kennt Newstin. Der Dienst verbreitet Texte, ohne dass der einzelne Blogger dafür etwas tun muss. Vielleicht griff Jako den Blogger aus Unwissenheit an. Angesichts der bisweilen uferlosen deutschen Rechtsprechung zur Störerhaftung stößt aber ein Vorgehen gegen Blogger wegen eines Zitats bei Newstin bei manchen Richtern vielleicht sogar auf Verständnis. Nicht so allerdings vor der eingeschworenen Gemeinschaft der Blogger: Die Entrüstung in der „Blogosphäre“, den untereinander verwobenen Netzpublizisten, brandete im Fall Jako schließlich auch in die Printmedien – was die Aktiengesellschaft zum Zurückrudern veranlasste: Der Vorstandsvorsitzende Rudi Sprügel sagte laut Unternehmensmitteilung, es wäre „viel besser gewesen, wir hätten mit Herrn Baade persönlich Kontakt aufgenommen“. Nun wolle man den Kritiker aber zum Diskurs in die Zentrale im schwäbischen Mulfingen-Hollenbach einladen. Auch der Justitiar der Deutschen Bahn Robert Bartel bedauert inzwischen die Abmahnung eines Bloggers, wie er kürzlich auf einer Fachtagung einräumte. Weil ein Blogger den Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zur Datenaffäre des Unternehmens veröffentlichte, wurde er abgemahnt. Daraufhin schaffte es der frühere Bahn-Chef Hartmut Mehdorn unter anderem als „Blogwart“ betitelt auf die erste Seite der „tageszeitung“. Dabei hätte umsichtige PR-Arbeit den Blick anderer Blogger und Journalisten auf die Tatsache lenken können, dass der Blogger mit der Veröffentlichung selbst gegen Persönlichkeitsrechte verstieß. So aber landete das Schriftstück kaum angreifbar auf wikileaks, einer Art Sammelstelle für „zugespielte“ Dokumente. In all diesen und anderen Fällen verzeichneten die angegriffenen Seiten aufgrund des Zwistes einen enormen Zuwachs an Aufmerksamkeit, der sich durch zum Teil verzigfachte Klickraten nachweisen lässt. Online läuft ein Rechtsstreit nicht nach denselben Regeln ab wie offline. Ein barscher Brief von einer Kanzlei mit Doktor- und Mastertiteln in der Kopfzeile schüchtert die meisten Menschen zumindest in der ersten Minute ein. Das gilt auch für Blogger – doch diese publizieren diesen Angriff und sorgen so für Aufmerksamkeit. Schnell finden sich Dritte, auch Juristen, die sich über das rechtliche Vorgehen empören und den Netzpublizisten moralisch aufpäppeln. Eine Art Erfolgsstory ist dagegen der folgende Fall, obwohl die Rechtslage eindeutig für den Blogger sprach. Der Grund: Es fehlte jedoch der Empörungsfaktor. Der Autor des gut besuchten Blogs Yuccatree hatte über das neue Nokia N900 philosophiert und suchte nach einem neuen Begriff. Er fand „Smartbook“ wäre passend – und traf damit den Nerv eines äußerst angespannten Notebookherstellers namens Smartbook aus Köln. Der Mittelständler ficht gerade einen Markenkampf mit dem amerikanischen Chip-Giganten Qualcomm aus. Querschüsse aus der Blogosphäre kann man da nicht gebrauchen. Und so erhielt der Blogger die Aufforderung, den Begriff nicht mehr im Zusammenhang mit Nokias N900 zu verwenden – eine, vorsichtig ausgedrückt, kreative Auslegung des Markenrechts zulasten der Presse- und Meinungsfreiheit. Und doch funktionierte es: Der Blogger säuberte seinen Bericht, die Krise blieb aus. Das lag auch am Tonfall des Schreibens. Die Mitteilung an den Blogger war gerade nicht als Abmahnung gehalten, enthielt weder Kostennote noch „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ - ein geradezu aufstachelnder, weil für Laien unverständlicher und polternder Begriff. Die Empörung blieb sporadisch, obwohl auch andere Redaktionen einen Brief von Smartbook erhielten. Aber so lange nicht zu sehr mit Paragraphen gewedelt wird, ignorieren viele Journalisten solche Schreiben ebenso wie Blogger, die ihre Meinungsfreiheit bisweilen geradezu hysterisch gegen jede Einschränkung verteidigen. In der Praxis sollten sich Justitiare daher gut überlegen, ob angesichts der mäßigen Reichweite der meisten Blogs die Sache nicht schlicht ignoriert werden kann – auch wenn ein wutschäumender Geschäftsführer im Büro steht. Muss tatsächlich gehandelt werden, reicht eine bestimmte, aber – dem Medium Blog entsprechend – freundlich und persönlich formulierte Richtigstellung zunächst aus. Will man nicht den missliebigen Autor selbst mit zu viel Aufmerksamkeit adeln, kann man andere Blogs mit entsprechenden Gegen-Informationen füttern. Hobby-Publizisten freuen sich meist, wenn sie (oft: ausnahmsweise) mit eigenen Inhalten auftrumpfen können. Kocht ein Thema hoch, sollten die Medien, deren Berichte für das Unternehmen von besonderem Gewicht sind, vorab angesprochen werden. Wenn dann doch nur eine einstweilige Verfügung Hilfe verspricht, muss die Krise zumindest von solchen PR-Maßnahmen begleitet werden. Hendrik Wieduwilt ist Jurist und freier Journalist aus Kiel. Er schreibt vorwiegend über Internet- und medienrechtliche Themen. |
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